* Die Vereinsmitgliedschaft ist gemäß §10 (2) und § 13 (1,c) der Vereinssatzung kostenpflichtig. Darüber ist die aktive Mitarbeit für die in der Satzung formulierten Vereinszwecke herzlich erbeten und in der Satzung verankert, um das Gelingen des KulturRaum Eichsfeld e.V. zu sicher.
Das hat geklappt, vielen Dank!